Juristisch (Art. 1 GG BRD) | Moralisch |
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»(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.« | „Die Würde des Menschen ist antastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ |
Weshalb sollte etwas geschützt werden müssen, das unantastbar ist? Ist es durch die Unantastbarkeit selbst nicht schon geschützt? |
Denn unverletzbar ist sie keineswegs. Nie. |
»(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.« | „Die Bürger als Bürgen des Staates bekennen sich damit zur Verletzlichkeit und Veräußerbarkeit von Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ | »(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.« |
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