Juristisch (Art. 1 GG BRD) | Moralisch |
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»(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.« | „Die Würde des Menschen ist antastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ |
Weshalb sollte etwas geschützt werden müssen, das unantastbar ist? Ist es durch die Unantastbarkeit selbst nicht schon geschützt? |
Denn unverletzbar ist sie keineswegs. Nie. |
»(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.« | „Die Bürger als Bürgen des Staates bekennen sich damit zur Verletzlichkeit und Veräußerbarkeit von Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ | »(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.« |
Schlagwort: Würde
Denkzettel 93
Der Wille zur Macht zeigt sich im Setzen einer Anfangsregel.
(Wie z.B.: »Die Würde des Menschen ist unantastbar.«)
Anfangsregeln sind: Willkürlich. Eine Kür des Willens. Oder dessen Kur.
Denkzettel 82
Dem Gedachten ist es egal, ob es in Lumpen oder feinster Garderobe gekleidet in Erscheinung tritt, also als Gedanke in einfache oder schwierige Worte gefasst wird.
Die Kunst rechten Sprechens ist es wohl, auch in Lumpen vor eine/n König/in treten zu können, also seiner Würde auch dann nicht verlustig zu werden.
(Und: Auch mit Lumpen kann man blenden.)
Denkzettel 16
Etwas ertragen zu können heißt, es aufheben zu können.