„Würde“ als inhaltsleerer Begriff, der die unbedingte Aufforderung artikuliert und zum Begreifen auffordert, sich achtungs- und respektvoll gegenüber dem/der/dem Würdetragende/n zu verhalten? Art. I GG könnte dann so in seiner praktischen, also handlungsorientierten, Form lauten: „Alle anderen Menschen und Dingen ist stets mit Achtung und Respekt zu begegnen.“
Dies vermag die Würde tatsächlich unantastbar zu machen. Man lässt sie einfach gelten und hinterfragt sie nicht. Man lässt ihr die Freiheit, zu sein, sich zu zeigen.
(Der Haken: Wie wird achtungsvoll und respektvoll gehandelt? Dies wird sich nicht universalisieren lassen, was einem unerwünschten Relativismus ein Feld bereiten könnte. Doch hier ist nun eben die Verantwortung des Individuums gefordert: Was wir für uns selbst einfordern, ist anderen zuzubilligen. Es ist die anspruchsvollere Moral. Bedingungslose Empathie und bedingte Solidarität sind die Grundbausteine dieser Moral. Das verschafft ihr Universalität, ohne Formalität. Sie bleibt Moral und ist nicht Ethik.)
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