Ob unser Wille frei ist, können wir letztlich wohl nicht sagen. Was wir indes wohl sagen können: Ob wir das, was unser Wille uns auffordert zu tun, auch tatsächlich tun, ist allein durch die Vernahme des Willens noch lange nicht ausgemacht — wir müssen unseren Willen schon auch wollen, bevor er geschehen kann. Der Wille mag unfrei sein, nicht kontingent, auch wenn wir die Bedingungen nicht erschließen können, die einen Willen notwendigerweise in Erscheinung treten lässt, und ihn allein deshalb für frei halten. Doch im Wollen dieses Willens, da sind wir frei. Wir können immer „Nein!“ sagen, unabhängig von den Bedingungen. (Freilich sind die Konsequenzen der Entscheidung, also des Tuns, des Wollensvollzuges, zu tragen, die absehbaren wie unabsehbaren.)
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